Herzlich Willkommen bei Vision!

Lieber Besucher

Schön, dass Sie da sind.

Wir heißen Sie recht herzlich willkommen auf der Seite von VISION Ambulante Hilfen und freuen uns, dass Sie uns näher kennenlernen möchten! 

Vision wurde im Jahr 2015 gegründet und ist eine Einrichtung der Jugendhilfe mit unterschiedlichen ambulanten Angeboten. ​Gemeinsam unterstützen wir Menschen aller Altersklassen und begleiten sie mit individuellen Hilfsangeboten. Somit bietet VISION vielfältige Unterstützung für Kinder, Familien, Senioren, Schwangere und Menschen mit Behinderung.

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere Angebote etwas näherbringen. Wir freuen uns, dass Sie Interesse an uns und unserer Arbeit haben und stehen Ihnen gerne bei weiterführenden Fragen zur Verfügung!

Integrationshilfe Schule/Kita

VISION setzt sich dafür ein, dass Kind und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf der Besuch an Regelschulen oder Förderschulen ermöglicht wird. Ziel der Schulbegleitung ist es, Teilhabe zu ermöglichen und Schüler und Schülerinnen so in ihrer Eigenständigkeit zu fördern und sie in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken.

Familienunter­stützender Dienst / Haushaltshilfen

Der Familienentlastende Dienst (FED) / Familienunterstützende Dienst (FuD) bietet eine individuelle, passgenaue und zugeschnittene Hilfe, die sich an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen orientieren. VISION gibt Familien mit behinderten Familienmitgliedern eine verlässliche Unterstützung im täglichen Leben.

Assistenzleistungen

Wenn ein behinderter Mensch studiert, einem Beruf nachgeht, eine Urlaubsreise geplant ist oder ein Kind bekommt, entsteht oft ein neuer Assistenzbedarf oder der bereits vorhandene Assistenzbedarf vergrößert sich.

Sozialpädagogische Familienhilfen

Die SPFH ist eine Hilfe zur Erziehung auf Grundlage des § 31 SGB VIII, welche sich an alle Familienmitglieder gleichermaßen richtet.

Sie „(…) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.“ (§ 31 SGB VIII)